Einstweilige Verfügung im Fall "the Voice of China"Erteilt
Eine Zusammenfassung mit Kommentar von
Hrn. Dr. Wenbao Qiao
Das TV Programm "the Voice of China" ("中国好声音" als die chinesische Bezeichnung) ist eine bekannte Talent Show in China. Zwischen 2012 und 2015 waren insgesamt 4 Serien produziert worden. Es hatte großen Erfolg erzielt und ist zu einer der bekanntesten Talent Shows in China geworden.
Zwischen 2012 und 2015 hat die chinesische Produktionsfirma, Shanghai Canxing Kultur und Kommunikation GmbH ("Canxing"),mit der Firma Talpa Content B. V. ("Talpa Content") aus Niederlande zusammengearbeitet. Talpa Content hat in China zahlreiche Marken registriert,vor allem die Bildmarke G1098388 und die Wortbildmarke G1089326 "the Voiceof...", die für die Talent Show "the Voice of China" verwendet werden.

Anfang 2016 haben Canxing und Talpa Content sich getrennt. Am 28 Jan. 2016 haben Talpa Content sowie ihre Schwesterfirma, Talpa Global B.V., mit der Firma Zhejiang Tangde Film und Fernsehen AG ("Tangde") einen exklusiven Lizenzvertrag bzgl. der Marken sowie der Programmbezeichnungen für fünf Jahre abgeschlossen. Medien zufolge solle Tangde USD 60 Mio. als Lizenzgebühr gezahlt haben.
Da Canxing weiter ein ähnliches Programm produziert, hat Tangde am 7 Juni 2016 die Einstweilige Verfügung gegen Canxing beim Beijing Gericht für Geistiges Eigentum beantragt. Am 20 Juni hat Beijing Gericht für Geistiges Eigentum eine Verfügung gefällt. Canxing wird verurteilt, es sofort zu unterlassen, die Bezeichnung "中国好声音" und/oder "the Voice of China" und/oder die Marken G1098388 und/oder G1089326 in der Marketingstätigkeit,Verbreitung, Massensängerauswahl, Werbungsakquise sowie der Produktion zur Kennzeichnung einer Singen Talent Show zu verwenden.
Die Einstweilige Verfügung tritt nach der Zustellungsofort in Kraft. Ein Einspruch von Canxing ist zwar möglich, kann dasInkrafttreten aber nicht behindern. Auf der anderen Seite hat Tangde innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung die Klage zu erheben.
In der Zwischenzeit hat Canxing die englische Programmbezeichnung schon geändert. Nun heißt es"SING!CHINA". Die chinesische Programmbezeichnung bleibt bis heute aber noch unverändert. Ferner werden weitere Elemente des Programms neu gestaltet. Damit will Canxing offensichtlich sich auf das kommende Gerichtsverfahren einigermaßen vorbereiten.

Ein Screen Shot aus der offiziellen Website des TV-Programms:statt auf Drehstühlen sitzen die Mentoren nun auf Rutschstühlen.
Ein interessanter Punkt der obigen Einstweiligen Verfügung ist die Zeit, die das Gericht für die Verfügung gebraucht hat. Nach Paragraph 101 Absatz 2 des chinesischen Zivilprozeßgesetzes hat das Volksgericht nach Akzeptanz des Antrags innerhalb von 48 Stunden die Einstweilige Verfügung zu erteilen. Das Verb hier im Gesetzestext ist "müssen"(in einer vorherigen Auslegung im Jahre 2002 hatte das Höchste Volksgericht damals noch das Wort "sollen" verwendet). In dem obigen Fall ist der Antrag am 07 Juni eingereicht worden. Die Einstweilige Verfügung wird aber erst am 20 Juni erteilt. Vor der Erteilung der Einstweiligen Verfügung fand noch eine Anhörung statt, was aber im chinesischen Zivilprozeßgesetzes auch nicht als Bestandteil des Verfahrens geregelt ist. Der Fall zeigt die gerichtliche Praxis,insbesondere die Vorsicht des Gerichts, bei der Prüfung und Erteilung der Einstweiligen Verfügung in China.
Ein weiterer auffälliger Punkt ist die Höhe sowie die Form der Kaution. Tangde hat beim Antrag RMB 130 Mio. als Kaution an das Gerichtüberwiesen. Später ist ein Teil der Kaution i. H.v. RMB 100 Mio. durch einen Garantiebrief einer Versicherungsfirma ersetzt worden. Leider ist in dergerichtlichen Verfügung keine Erklärung zu finden, wie man zu dieser hohen Kaution gekommen ist. Ferner ist die Form der Kaution, nämlich der Garantiebrief durch eine Versicherungsfirma, auch neu in der Praxis.
Der Fall rund um das TV Programm "the Voice of China" wirdsicher weitere interessante Stoffe für die juristische Forschung und Praxis liefern können. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Eine Zusammenfassung mit Kommentar von
Hrn. Dr. Wenbao Qiao
Das TV Programm "the Voice of China" ("中国好声音" als die chinesische Bezeichnung) ist eine bekannte Talent Show in China. Zwischen 2012 und 2015 waren insgesamt 4 Serien produziert worden. Es hatte großen Erfolg erzielt und ist zu einer der bekanntesten Talent Shows in China geworden.
Zwischen 2012 und 2015 hat die chinesische Produktionsfirma, Shanghai Canxing Kultur und Kommunikation GmbH ("Canxing"),mit der Firma Talpa Content B. V. ("Talpa Content") aus Niederlande zusammengearbeitet. Talpa Content hat in China zahlreiche Marken registriert,vor allem die Bildmarke G1098388 und die Wortbildmarke G1089326 "the Voiceof...", die für die Talent Show "the Voice of China" verwendet werden.

Anfang 2016 haben Canxing und Talpa Content sich getrennt. Am 28 Jan. 2016 haben Talpa Content sowie ihre Schwesterfirma, Talpa Global B.V., mit der Firma Zhejiang Tangde Film und Fernsehen AG ("Tangde") einen exklusiven Lizenzvertrag bzgl. der Marken sowie der Programmbezeichnungen für fünf Jahre abgeschlossen. Medien zufolge solle Tangde USD 60 Mio. als Lizenzgebühr gezahlt haben.
Da Canxing weiter ein ähnliches Programm produziert, hat Tangde am 7 Juni 2016 die Einstweilige Verfügung gegen Canxing beim Beijing Gericht für Geistiges Eigentum beantragt. Am 20 Juni hat Beijing Gericht für Geistiges Eigentum eine Verfügung gefällt. Canxing wird verurteilt, es sofort zu unterlassen, die Bezeichnung "中国好声音" und/oder "the Voice of China" und/oder die Marken G1098388 und/oder G1089326 in der Marketingstätigkeit,Verbreitung, Massensängerauswahl, Werbungsakquise sowie der Produktion zur Kennzeichnung einer Singen Talent Show zu verwenden.
Die Einstweilige Verfügung tritt nach der Zustellungsofort in Kraft. Ein Einspruch von Canxing ist zwar möglich, kann dasInkrafttreten aber nicht behindern. Auf der anderen Seite hat Tangde innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung die Klage zu erheben.
In der Zwischenzeit hat Canxing die englische Programmbezeichnung schon geändert. Nun heißt es"SING!CHINA". Die chinesische Programmbezeichnung bleibt bis heute aber noch unverändert. Ferner werden weitere Elemente des Programms neu gestaltet. Damit will Canxing offensichtlich sich auf das kommende Gerichtsverfahren einigermaßen vorbereiten.

Ein Screen Shot aus der offiziellen Website des TV-Programms:statt auf Drehstühlen sitzen die Mentoren nun auf Rutschstühlen.
Ein interessanter Punkt der obigen Einstweiligen Verfügung ist die Zeit, die das Gericht für die Verfügung gebraucht hat. Nach Paragraph 101 Absatz 2 des chinesischen Zivilprozeßgesetzes hat das Volksgericht nach Akzeptanz des Antrags innerhalb von 48 Stunden die Einstweilige Verfügung zu erteilen. Das Verb hier im Gesetzestext ist "müssen"(in einer vorherigen Auslegung im Jahre 2002 hatte das Höchste Volksgericht damals noch das Wort "sollen" verwendet). In dem obigen Fall ist der Antrag am 07 Juni eingereicht worden. Die Einstweilige Verfügung wird aber erst am 20 Juni erteilt. Vor der Erteilung der Einstweiligen Verfügung fand noch eine Anhörung statt, was aber im chinesischen Zivilprozeßgesetzes auch nicht als Bestandteil des Verfahrens geregelt ist. Der Fall zeigt die gerichtliche Praxis,insbesondere die Vorsicht des Gerichts, bei der Prüfung und Erteilung der Einstweiligen Verfügung in China.
Ein weiterer auffälliger Punkt ist die Höhe sowie die Form der Kaution. Tangde hat beim Antrag RMB 130 Mio. als Kaution an das Gerichtüberwiesen. Später ist ein Teil der Kaution i. H.v. RMB 100 Mio. durch einen Garantiebrief einer Versicherungsfirma ersetzt worden. Leider ist in dergerichtlichen Verfügung keine Erklärung zu finden, wie man zu dieser hohen Kaution gekommen ist. Ferner ist die Form der Kaution, nämlich der Garantiebrief durch eine Versicherungsfirma, auch neu in der Praxis.
Der Fall rund um das TV Programm "the Voice of China" wirdsicher weitere interessante Stoffe für die juristische Forschung und Praxis liefern können. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
